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Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen e.V.
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Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen

 

 

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Datenschutz-Hinweis

 

Der Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen e.V. nutzt die erhobenen personenbezogenen Daten auf der Grundlage des

EU-DSGVO vom 25. Mai 2018 im Rahmen seiner gemeinnützigen Tätigkeit. Eine ausführliche Information finden sie auf der

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Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen

 

 

S a t z u n g

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen“.  Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt alsdann den Namen „Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen e. V.“. Der Sitz des Vereins ist Babenhausen.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff AO (1977).

Der Verein fördert die Heimatpflege und Erforschung der Geschichte der Stadt Babenhausen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Mitwirkung bei der Gestaltung und Erhaltung des Stadt- und Landschaftsbildes, Förderung eines Heimatmuseums, Durchführung von Ausstellungen, Organisation von Führungen, Vorträgen und Tagungen, Anlegen eines Bildarchivs und einer Bibliothek, Zusammentragen und Pflege von heimatkundlichen und vorgeschichtlichen Funden, Pflege der Mundart und Herausgabe von Publikationen, Förderung der Partnerschaften mit Bouxwiller und Lichtentanne. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder können eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten. Näheres regelt ein Vorstandsbeschluss. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Babenhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Kalenderjahres jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann bei fortgesetzter Schädigung der Interessen des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nach, so entscheidet der Vorstand über seinen Ausschluss.

§ 4 Beitrag

Der von den Mitgliedern zu entrichtende Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechner. Zur Vertretung des Vereins gem. §26 BGB sind der erste oder der zweite Vorsitzende mit jeweils einem anderen Mitglied des Vorstandes berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf dieser Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Zur Unterstützung des Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes Beisitzer. Sie haben beratende Stimme und bilden mit den vier ordentlichen Vorstandsmitgliedern den Gesamtvorstand. Dieser tagt auf Einladung des Vorsitzenden bei Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Gesamtvorstandes, wenigstens aber einmal im Vierteljahr. Die Rechnungsführung des Vereins wird durch zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und Vereinsmitglieder sein müssen, überprüft. Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Kalendervierteljahr statt. Außerdem ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem zehnten Teil der Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe verlangt wird. Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder vom zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch Veröffentlichung in der „Babenhäuser Zeitung“ oder schriftlich einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Im Bedarfsfalle, sowei bei der Wahl des Vorstandes, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Personen immer beschlussfähig. Hierauf soll bei der Ladung hingewiesen werden. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn auch nur ein Mitglied sie beantragt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken vom Schriftführer in ein Protokollbuch einzutragen und vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung, sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

 

 

 

Eine Änderung in die jetzige Form erfolgte in der Mitgliederversammlung vom 13. März 2020.

 

Eine Änderung der Satzung erfolgte in der Mitgliederversammlung vom 17. März 2016.

 

Eine Änderung der Satzung erfolgte in der Mitgliederversammlung vom 14. März 2014.

 

Die ursprüngliche Satzung war in der Mitgliederversammlung vom 13. März 1980 errichtet worden.

 

 
 
 

 

Ria Fischer nach der Verleihung des Hessischen Archivpreises 2007 während ihrer Dankesrede. Archivfoto: Georg Wittenberger

„Gedächtnis der Stadt“ lebt nicht mehr

Nachruf: Ria Fischer im Alter von 90 Jahren gestorben

 

Das „Gedächtnis der Stadt“ hat für immer die Augen geschlossen. Einige Wochen nach ihrem 90. Geburtstag, am 20. November 2015, ist Ria Fischer, Ehrenbürgerin der Stadt Babenhausen, gestorben. Damit habe der Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen, wie es in dessen Nachruf heißt, eines seiner profiliertesten Gründungsmitglieder verloren. Als Ur-Babenhäuserin und aufmerksame Zeitzeugin kannte sie nicht nur die „offizielle“ Historie, sondern auch die vielfältigen Alltagsgeschichten der Menschen. Mit zahlreichen Publikationen und kurzweiligen Beiträgen hat Ria Fischer immer wieder die erlebte Geschichte den Menschen der Stadt nahegebracht.

 

Ria Fischer wurde an einem Kerbmontag, am 21. September 1925, als Maria Rose geboren. Doch von Jugend an hat man sie nur „Ria“ genannt. Sie wuchs mitten in der Altstadt, in der Fahrstraße 18, auf. Und sie hat als Jugendliche die dunklen Zeiten Deutschlands hautnah miterlebt. Im Krieg absolvierte sie eine kaufmännische Lehre bei der Druckerei Georg Krapp V.. Als 1943 die Privatunternehmen Angestellte für die Rüstungsindustrie abgeben mussten, begannen neue Verpflichtungen für sie. Zunächst war sie in die Tonwarenfabrik Dieburg und wenig später zur Lufthauptmunitionsanstalt in Münster abkommandiert. Nach einiger Zeit wurde Ria Rose durch einen Ringtausch ins Rathaus Babenhausen als erste weibliche Sekretärin zur persönlichen Unterstützung von Bürgermeister Fritz Klein versetzt.

 

Mit knapp 20 Jahren erlebte sie am 25. März 1945 den „D-Day in Babenhausen“, wie sie einmal berichtete. Damals habe sie erfahren, wie sich Menschen verändern können, denen es vorher gut und dann schlecht ging und umgekehrt. 1946 schied sie aus städtischen Diensten aus und arbeitete bis nach der Währungsreform als Sekretärin bei der Genossenschaft für Obst und Gemüse. Sie half ihrer Mutter, den Haushaltswarenladen an der Fahrstraße wieder aufzubauen. Später brachte sie den amerikanischen Soldaten in der Kaserne Deutsch bei. Dafür wurde sie 2002 von den Amerikanern anlässlich eines Thanksgivingfestes besonders geehrt.

 

Im November 1952 heiratete Ria Rose ihren Jakob Fischer, der Ende August diesen Jahres im Alter von 92 Jahren starb. Das junge Paar bezog sein Haus an der Waldstraße. 1954 kam die Tochter Ursula zur Welt. Die Liebe zu ihrer Heimatstadt und das Interesse an der Geschichte ließ Ria Fischer zeitlebens nicht mehr los. Mit ihrem exzellenten Gedächtnis war sie eine hochbegabte Erzählerin, war eine Förderin der Verschwisterung mit Buchsweiler, in guter Tradition durch die Geschichte der Grafen von Hanau-Lichtenberg. 1980 hat Ria Fischer den Heimat- und Geschichtsverein mit gegründet. Ab dem 1. August 1983 war sie, aufgefordert vom damaligen Bürgermeister Norbert Schäfer, Hüterin des Stadtarchives im Burgmannenhaus geworden. Sie nahm ihr Amt sehr ernst. In mühevoller Arbeit und mit Unterstützung ihres Mannes integrierte sie die Stadtteilarchive. Im Jahre 2006 gab sie das Amt ab. Am 28. November 2007 wurde ihr in Gießen für diese Tätigkeit aus der Hand von Staatsminister Udo Corts der Hessische Archivpreis überreicht.

 

Bereits am 28. September 1990 war sie mit der silbernen Verdienstmedaille der Stadt Babenhausen geehrt worden. Im April 2006 überreichte ihr der damalige Landrat Alfred Jakoubek den Ehrenbrief des Landes Hessen und nannte sie das „stadtgeschichtliche Sprachrohr der Stadt Babenhausen“. Knapp drei Wochen vor ihren 87. Geburtstag wurde sie 2012 zur Ehrenbürgerin der Stadt Babenhausen ernannt. Dabei betonte sie: „Ich bin stolz, Babenhäuserin zu sein mit allen Vor- und Nachteilen, die man uns nachsagt.“ Sie habe gute und schlechte Zeiten erlebt, sie habe die Bombenangriffe an Weihnachten auf Babenhausen erlebt und die gesetzeslose Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Und es seien bessere Zeiten gekommen. „Wir haben es überstanden, aber wir haben es nicht vergessen.“ wi.

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